Die wichtigsten Fragen:
Warum gibt es den Zollwert?
Wann ist eine Zollwertanmeldung erforderlich?
Welche Methoden der Zollwertberechnung gibt es?
Soll eine Ware aus einem Drittland eingeführt werden, sind zahlreiche zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Wenn die eingeführte Ware in der Europäischen Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen soll, müssen Sie als Beteiligter diese in den zollrechtlich freien Verkehr überführen. Erst im Anschluss dürfen Sie frei über die Ware verfügen. Es müssen also grundsätzlich die Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern) für die Einfuhrware entrichtet werden. Der Elektronische Zolltarif (EZT) sieht für jede Ware einen Zollsatz vor, der angibt wie viel Zoll von einem bestimmten Wert bei der Einfuhr der Ware zu zahlen ist. Bei dem überwiegenden Teil der Zollsätze handelt es sich um Wertzollsätze. Der EZT sieht aber auch für einige spezielle Warengruppen spezifische Zollsätze vor, die sich z.B. nach dem Gewicht oder Alkoholgehalt der einzuführenden Ware richten. Auch eine Kombination aus Wert- und spezifischem Zollsatz ist möglich.
Warum gibt es den Zollwert?
Um die Höhe des anfallenden Einfuhrabgabenbetrages zu ermitteln, wird eine einheitliche Bemessungsgrundlage benötigt. Diese bildet der Zollwert.
Hinweis:
Mit dem GATT-Zollwertkodex (GZK) wurde 1979 festgelegt, dass Grundlage für die Erhebung von Abgaben bei der Einfuhr von Waren der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der sogenannte Transaktionswert, sein soll. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) nahm den GZK im Jahr 1980 an und setzte ihn mittels Zollwertverordnung in unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht um. Der Zollkodex der Union (UZK) mit seinen Durchführungsvorschriften hat diese Regelungen übernommen.
Dabei ist eine Zollwertberechnung immer dann notwendig, wenn Einfuhrabgaben erhoben werden. Hierfür muss eine sogenannte Zollschuld entstehen. Der häufigste Zollschuldentstehungstatbestand ist die Überlassung einer Nicht-Unionsware in den zollrechtlich freien Verkehr. Die Höhe der Zollschuld bemisst sich nach festen Kriterien. Entscheidend sind die Menge der Waren, der Zollwert, die Beschaffenheit und der Zollsatz zum sogenannten Bemessungszeitpunkt. Bei der Entstehung einer Zollschuld durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist der Tag der Annahme der Zollanmeldung maßgebend. Für den Bereich der Zollwertermittlung müssen Sie daher die Ware zu diesem Zeitpunkt bewerten.
Hinweis:
Für den Importeur ist die Höhe der zu entrichtenden Abgaben entscheidend, denn diese erhöhen den Einkaufspreis.
Wann ist eine Zollwertanmeldung erforderlich?
Wollen Sie als Beteiligter eine Warensendung in den zollrechtlich freien Verkehr überführen, ist dafür grundsätzlich die Abgabe einer elektronischen Zollanmeldung erforderlich. Die Zollwertanmeldung (D.V.1) ist ein Bestandteil der eigentlichen Zollanmeldung. Für die Angaben in der Zollwertanmeldung müssen Nachweise – beispielsweise die Handels- oder Frachtkostenrechnungen – zum Zecke der Prüfung bereitgehalten werden. Der Anmelder für die Zollanmeldung ist im Normalfall auch der Zollwertanmelder.
Die Vorlage einer Zollwertanmeldung ist bei einem Warenwert über 20.000 € zwingend erforderlich. Bei einem geringeren Warenwert, der Einfuhr zollfreier Waren, nichtgewerblichen Einfuhren oder der Überführung in ein Zollverfahren, bei dem die Angaben über den Zollwert entbehrlich sind, können die Zollbehörden auf die Vorlage einer Zollwertanmeldung verzichten.
Welche Methoden der Zollwertberechnung gibt es?
Der UZK sieht insgesamt sechs verschiedene Methoden zur Ermittlung des Zollwertes vor. Den Regelfall beschreibt dabei die sogenannte Transaktionswert-Methode (vgl. Artikel 70 UZK). Kann diese Standardmethode nicht angewendet werden, sind die nachrangigen Methoden des Artikels 74 UZK zu nutzen. Hierbei ist auf die dort festgeschriebene Reihenfolge zu achten.
Hinweis:
Der UZK gibt im Artikel 70 Absatz 3 klare Regelungen vor, wann die Transaktionswert-Methode nicht zur Anwendung kommt, beispielsweise wenn kein Kaufgeschäft vorliegt oder eine preisbeeinflussende Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer der Ware existiert.
In der folgenden Übersicht haben wir Ihnen die Methoden der Zollwertberechnung und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen zusammengestellt:
Ausblick:
Im nächsten Teil der Beitragsreihe widmen wir uns der Transaktionswert-Methode und zeigen Ihnen, was Sie bei Ihrer Berechnung beachten müssen.