Bereits im Juni 2018 haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland begonnen. Nach insgesamt zwölf Verhandlungsrunden konnte am
30. Juni 2022 ein Abschluss der Verhandlungen erfolgen.
Nun hat die EU-Kommission dieses Handelsabkommen dem Rat zur Unterzeichnung übermittelt und es damit der Ratifizierung einen großen Schritt nähergebracht. Sobald der Rat zugestimmt hat, können die beiden Vertragspartner das Abkommen unterzeichnen. Stimmt anschließend das Europäische Parlament zu, kann das Abkommen Inkrafttreten.
Das Handelsabkommen mit Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem beispielsweise alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden.
Daneben wird der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet.
Außerdem werden kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, mehr auszuführen.
Weiterführende Informationen können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/kommission-legt-handelsabkommen-zwischen-eu-und-neuseeland-zur-ratifizierung-vor-2023-02-17_de
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)