Das Handelsabkommen mit Neuseeland eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem beispielsweise alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden. Daneben wird der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet. Außerdem werden kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, mehr auszuführen.
Nun hat die Europäische Union im Amtsblatt der EU das Freihandelsabkommen mit Neuseeland veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400229
Außerdem wurde der Beschluss über den Abschluss (im Namen der Union) im Amtsblatt veröffentlicht:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400244
Die Ratifizierung ist seitens Neuseelands jedoch noch nicht abgeschlossen. Sobald das Abkommen von Neuseeland ratifiziert wurde und beide Seiten einander über den Abschluss ihrer internen Verfahren unterrichtet haben, kann es in Kraft treten.
Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen mit Neuseeland können Sie der Seite des Europäischen Rats entnehmen:
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html), Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/european-council/)
Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)