Betroffene Unternehmen mussten den ersten CBAM-Bericht am 31. Januar 2024 einreichen. Die Abgabe der Quartalsberichte erfolgt über das neu eingerichtete CBAM-Übergangsregister der EU-Kommission. Allerdings sind bei der Erstellung der Berichte bei vielen Nutzern technische Probleme aufgetreten.
Bereits in den vergangenen Newslettern haben wir über eine Fristverlängerung für die erste Berichtsabgabe berichtet. Diese Möglichkeit wurde nun nochmals verlängert und kann nun noch bis zum 31. März 2024 genutzt werden. Die Beantragung erfolgt im CBAM-Übergangsregister. Im Anschluss an die Beantragung der Fristverlängerung müssen Sie Ihren Bericht innerhalb von 30 Tagen einreichen. Späteste Frist ist somit Ende April 2024. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum 31. Juli 2024 eine Korrekturmöglichkeit für die ersten drei CBAM-Berichte besteht.
Einen Leitfaden zur Beantragung der Fristverlängerung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)