Damit Sie eine Präferenz bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen können, muss die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware durch einen schriftlichen Präferenznachweis belegt werden. Der überwiegende Teil der Präferenzabkommen sieht hierfür förmliche Präferenznachweise – also eine Warenverkehrsbescheinigung – vor. Die Ausstellung eines förmlichen Präferenznachweises beantragen Sie als Ausführer der Ware vor der Ausfuhr bei der zuständigen Zollstelle. Ihrem Antrag fügen Sie alle Unterlagen bei, die für den Nachweis der Ursprungseigenschaft erforderlich sind, wie beispielsweise Lieferantenerklärungen oder Kalkulationsunterlagen. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie das jeweilige Formblatt korrekt ausfüllen. U.a. ist sind hier in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 Aussagen zum Ursprungsland der Ware zu treffen. Hier unterscheiden sich die einzelnen Präferenzabkommen jedoch in den Vorgaben, sodass teilweise die Angabe „Europäische Gemeinschaft“ und teilweise „Europäische Union“ gefordert wurde.
Auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission hin, wird hier künftig einheitlich verfahren. Damit ist auf den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED als Ursprungsland nun generell „Europäische Union“ einzutragen.
Tipp:
Nutzen Sie für Recherchen im Bereich des Präferenzrechts die Datenbank WuP-Online (https://wup.zoll.de/wup_online/index.php) der deutschen Zollverwaltung. Hier können Sie schnell und unkompliziert die wichtigen Länderinformationen zu den einzelnen Präferenzabkommen recherchieren.
Die Fachmeldung können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)