Verbote und Beschränkungen sind Rechtsvorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich der jeweiligen VuB-Vorschrift verbieten oder beschränken, bzw. der freien Wahl einer Überführung in ein beliebiges Zollverfahren entgegenstehen. Dabei gibt es supranationale und nationale Vorschriften, die Sie beim Im- und Export beachten müssen.
Ein wichtiger und häufig einschlägiger Bereich ist die Abfallverbringung. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor den nachteiligen Auswirkungen, die sich aus der Verbringung von Abfällen ergeben können.
Die sogenannte Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006) hat in den vergangenen fünfzehn Jahren dazu beigetragen, dass eine bedeutende Verbesserung in diesem Bereich zu verzeichnen ist und Nachteile für die Umwelt und Gesundheit minimiert werden konnten. Eine Evaluierung der Verordnung durch die Kommission hat jedoch auch eine Reihe von Herausforderungen und Mängeln aufgezeigt, die durch neue Rechtsvorschriften angegangen werden müssen.
Um sicherzustellen, dass die politischen Ziele des europäischen Grünen Deals und des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft erreicht werden, wurde empfohlen die Abfallverbringungsverordnung aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Nun wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 veröffentlicht.
Mit dieser neuen Verordnung wird die Abfallverbringungsverordnung mit Wirkung zum 20. Mai 2024 aufgehoben. Die Bestimmungen gelten jedoch grundsätzlich weiterhin bis zum 21. Mai 2026. Ausgenommen sind:
- Artikel 30 (Abkommen für Grenzgebiete), der am 20. Mai 2024 seine Gültigkeit verloren hat,
- Artikel 37 (Verfahren bei der Ausfuhr), der weiterhin bis zum 21. Mai 2027 gilt und
- Artikel 51 (Berichte der Mitgliedstaaten), der weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 gilt.
Geändert oder aufgehoben werden außerdem die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen und die Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen.
Die neue Verordnung gilt ab dem 21. Mai 2026. Allerdings gibt es auch hier einige abweichende Bestimmungen zu beachten.
Tipp:
Die Verordnung enthält in ihrem Anhang XIII eine sogenannte Entsprechungstabelle, in der die alten Fundstellen den neuen Artikel zugeordnet sind.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1157
Weitere Informationen zum Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft erhalten Sie auf der Internetseite des Europäischen Rats:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/circular-economy/
Weitere Informationen zum Europäischen Green Deal erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite des Europäischen Rats:
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html), Europäischer Rat (https://www.consilium.europa.eu/de/)