Die EU-Kommission gibt relevante Informationen zu bestimmten Themen häufig in Form von Guidance an die Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union heraus. Für CBAM wurde das „Guidance Document on CBAM Implementation for Importers of Goods into the EU“ bereits im vergangenen Jahr herausgegeben. Nun ist auch eine deutsche Übersetzung dieses Leitfadens verfügbar.
Meldepflichtig ist der Einführer der betroffenen Waren. Dabei ist während der aktuell laufenden Übergangsphase vierteljährlich ein CBAM-Bericht, im Rahmen der Regelphase dann jährlich eine CBAM-Erklärung bei der Europäischen Kommission einzureichen. Jedoch hat in der Regel nur der Betreiber der Anlage im Drittland auch die notwendigen Informationen über alle Emissionen. Daher fordert der Meldepflichtige vom jeweiligen Anlagenbetreiber die Daten über die grauen Emissionen der produzierten CBAM-Waren an. Anschließend kann auf Grundlage der übermittelten Informationen der CBAM-Bericht erstellt werden.
Der Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über das CO2-Grenzausgleichssystem, CBAM-relevante Waren und Produktionswege, Berichtspflichten und Ausnahmen von CBAM.
Den Leitfaden können Sie über folgenden Link herunterladen:
bc15e68d-566d-4419-88ec-b8f5c6823eb2_de (europa.eu)
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)