Bereits im Januar haben wir über die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Kenia berichtet. Hauptziel des Abkommens ist die Liberalisierung des Handels zwischen der EU und Kenia. Dabei sieht das WPA einen asymmetrischen Abbau von Zöllen vor, sodass alle Waren (außer Waffen) aus Kenia beim Import in die EU sofort nach Anwendung des Abkommens ohne Zölle oder Quoten auf den EU-Markt gelangen können. Kenia hingegen wird seinen Markt nur schrittweise für Importe aus der EU öffnen und dabei von Übergangsfristen profitieren. Darüber hinaus kann Kenia sensible Produkte von der Liberalisierung ausschließen.
Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung berichtet, dass das Abkommen zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Die ausführliche Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen:
EU und Kenia: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen tritt in Kraft – Europäische Kommission (europa.eu)
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)
Hinweis:
Die EU hat außerdem zwei neue Verordnungen im Zusammenhang mit Russland erlassen. Weitere Details zu den Maßnahmen und den Link zu den Verordnungen können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen: Russland: EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf – Consilium (europa.eu)
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)