In einer Pressemitteilung hat der Rat der Europäischen Union den Erlass einer neuen Verordnung bekannt gegeben, mit der die Einfuhrzölle auf Getreide, Ölsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie pelletierte Rübenschnitzel und getrocknete Erbsen aus der Russischen Föderation oder der Republik Belarus erhöht werden. Bisher haben die Importeure keine oder nur niedrige Zölle gezahlt. Außerdem wird für diese Waren der Zugang zu den Zollkontingenten der Union gesperrt.
Die Änderungen wurden mit der Verordnung (EU) 2024/1652 des Rates vom 30. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif mit Wirkung zum 1. Juli 2024 eingeführt. Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1652
Für die Abfertigung der betreffenden Waren sind nun zusätzliche Unterlagencodierungen erforderlich. Diese hat die Generalzolldirektion mit den ATLAS-Infos 0624/24 und 0630/24 bekanntgegeben. Demnach ist beim Import von den betroffenen landwirtschaftlichen Produkten aus Russland oder Belarus die Unterlagencodierung die Unterlagencodierung Y155 anzumelden, wodurch die Erhebung der erhöhten Zollsätze ausgelöst wird.
Sollten die Importwaren, die nicht aus Russland oder Belarus stammen abgefertigt werden, ist ebenfalls eine Bescheinigung/Dokument erforderlich. In diesen Fällen soll als Begünstigung „150“ auf Positionsebene angemeldet werden.
Details können Sie den ATLAS-Infos entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)