Mehrfach im Jahr entscheidet die EU-Kommission über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Waren. Regelmäßig liegen diesen Entscheidungen Differenzen in Bezug auf die richtige Einreihung in den Zolltarif zu Grunde. Durch die erlassenen Verordnungen möchte man eine einheitliche Anwendung der Einreihungsgrundsätze in der EU gewährleisten.
Kürzlich wurde die Einreihung folgender Waren verbindlich festgelegt:
- Ein enganliegendes Oberteil (gewirkt, aus Chemiefasern), derart gestaltet, dass der Rücken aufgerichtet wird – Einreihung unter die Codenummer 6212 9000 (
- Ein Musterkatalog mit enthaltenen Kunsthaarsträhnen (wie etwa in Friseursalons verwendet) wird in die Codenummer 4911 1090 eingereiht (
Hinweis:
Haben Sie als Unternehmen für eine von einer Einreihungsverordnung betroffene Ware eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), sollten Sie prüfen, ob das Ergebnis der Verordnung mit der Entscheidung in Ihrer vZTA übereinstimmt. Kommt es hier zu Abweichungen, hat die vZTA nur noch drei Monate Bestand.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)