Bereits im Sommer letzten Jahres haben wir darüber informiert, dass die EU eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verabschiedet hat. Die Verordnung hebt die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 auf und schafft einen neuen europäischen Rahmen für die allgemeine Produktsicherheit, um den Herausforderungen der Digitalisierung und der zunehmenden Zahl von online verkauften Waren und Produkten gerecht zu werden. Die neuen Regelungen sollen gewährleisten, dass alle Verbraucherprodukte auf dem europäischen Markt auch sicher sind. Sie gilt für Non-Food-Erzeugnisse, die offline oder auch online verkauft werden. Der Vertriebsweg spielt also keine Rolle für die Anwendbarkeit der Vorschriften.
Das Sicherheitsnetz, dass die Verordnung spannen soll, wird unter anderem durch
- verbesserte Bedingungen für die Produktsicherheit zwischen Online- und Offline-Verkäufen,
- der Festlegung spezifischer Produktsicherheitsanforderungen für Online-Marktplätze und
- die Gewährleistung wirksamer Produktrückrufe durch verbindliche direkte Kontaktierung der Verbraucher:innen und standardisierte Rückrufmitteilungen
Hinweis:
Unternehmen, die den Anforderungen der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nicht entsprechen, müssen mit verschiedenen Konsequenzen wie beispielsweise Bußgeldern rechnen. Sie werden verpflichtet unsichere Produkte vom Markt zunehmen bzw. zurückzurufen und können haftbar gemacht werden, wenn ihre Produkte Schäden verursachen.
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Amtsblatt der EU (https://eur-lex.europa.eu/oj/direct-access.html?locale=de)