Bereits im letzten Newsletter haben wir über die Entwaldungsverordnung berichtet und Ihnen den Tipp gegeben, dass im Elektronischen Zolltarif die erforderlichen Codierungen in Bezug auf die Entwaldungsverordnung bereits eingepflegt sind.
Nun hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass sie aufgrund der Rückmeldungen internationaler Partner über ihren Stand der Vorbereitungen vorschlägt, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Umsetzung der EUDR einzuräumen. Damit würde sich das Ende des Übergangszeitraums um ein Jahr verschieben, sodass die Regelungen für Großunternehmen am 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen am 30. Juni 2026 gelten würden. Hierfür müssen jedoch sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat das Vorhaben billigen.
In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass alle Umsetzungsinstrumente technisch bereit sind. Daher könnten die zusätzlichen 12 Monate als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung der EUDR zu gewährleisten.
Um globale Interessenträger, Mitgliedstaaten und Drittländer bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zu unterstützen, hat die EU-Kommission außerdem zusätzliche Leitlinien und einen stärkeren Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht.
Die Leitlinien sollen den Unternehmen und Durchsetzungsbehörden zusätzliche Klarheit verschaffen, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern. Sie sind in 11 Kapitel unterteilt, die eine Vielzahl von Themen abdecken. Dazu zählen neben Legalitätsanforderungen auch der geplante Zeitrahmen für die Anwendung und Klarstellungen zur Warendefinition. Dabei werden die einzelnen Themenfelder durch greifbare Szenarien unterstützt.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_5009
Informationen zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung erhalten Sie auf der Internetseite der EU-Kommission:
https://green-business.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation_en
Die zusätzlichen Leitlinien zur Entwaldungsverordnung können Sie über den folgenden Link herunterladen:
https://green-business.ec.europa.eu/publications/guidance-eu-deforestation-regulation_en
Den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit gegen die Entwaldung können Sie hier herunterladen:
Die neueste Fassung der FAQs können Sie über folgenden Link einsehen:
Für die Ein- und Ausfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken bedarf es einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Mit der ATLAS-Info 0654/24 informiert die Generalzolldirektion nun über die neu geschaffenen Unterlagencodierungen für die Genehmigung:
- Unterlagencodierung für die Einfuhrgenehmigung 8GKA
- Unterlagencodierung für die Ausfuhrgenehmigung 8GKB
Die jeweilige Genehmigung ist ab sofort in der Zollanmeldung anzumelden.
Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)
Tipp:
Um Sie vollumfänglich informieren zu können haben wir die Rechtsanwältin Daria Madejska, Counsel bei RSM Ebner Stolz in Köln und Expertin im Umweltrecht eingeladen, die Ihre offenen Fragen in unserem Webinar „EU-Deforestation Regulation (EUDR) – Grundlagen und aktuelle Entwicklungen“ beantwortet. Hier geht’s zur Anmeldung: https://zoba.javis.de/onlineregistration/110
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de)