Mehrfach im Jahr entscheidet die EU-Kommission über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Waren. Regelmäßig liegen diesen Entscheidungen Differenzen in Bezug auf die richtige Einreihung in den Zolltarif zu Grunde. Durch die erlassenen Verordnungen möchte man eine einheitliche Anwendung der Einreihungsgrundsätze in der EU gewährleisten.
Kürzlich wurde die Einreihung folgender Waren verbindlich festgelegt:
• Eine sogenannte Fixierhose (enganliegende, hochelastische Unisex-Unterhose aus einem rundgestrickten dünnen Spinnstoffgewirke aus Chemiefasern) wird in die Codenummer 6108 22 00 eingereiht (DVO (EU) 2024/2525 ).
• Ein sogenannter Projektor mit Tuner in einem einzigen Gehäuse wird in die Codenummer 8528 72 10 eingereiht (DVO (EU) 2024/2617) .
• Ein sogenannter taktischer Einsatzroboter (mit Fahrwerk, Kamerasystem, Scheinwerfern, Wasser-/Schaumwerfern und Seilwinde) wird in die Codenummer 8424 89 70 eingereiht (DVO (EU) 2024/2621 ).
Hinweis:
Haben Sie als Unternehmen für eine von einer Einreihungsverordnung betroffene Ware eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), sollten Sie prüfen, ob das Ergebnis der Verordnung mit der Entscheidung in Ihrer vZTA übereinstimmt. Kommt es hier zu Abweichungen, hat die vZTA nur noch drei Monate Bestand.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)