passive Veredelung

Passive Veredelung im Zollkontext bezieht sich auf eine Veränderung eines Produkts, das außerhalb der Europäischen Union (EU) hergestellt wurde, innerhalb der EU, ohne dessen Eigenschaften oder Funktionsweise grundlegend zu verändern. Dieser Begriff wird oft in Zusammenhang mit Zollanmeldungen und -verzollungen verwendet. Während des passive Veredelungsprozesses muss das Produkt möglicherweise zollrechtlich behandelt werden, aber es hat normalerweise Anspruch auf die vollen Zollbefreiungen und -erleichterungen, die für EU-hergestellte Produkte gelten.