Zollbefreiung

Zollbefreiung bezieht sich auf den Vorgang, bei dem ein Zollbeamter eine Ware von den anfallenden Zöllen und Steuern befreit, die beim Import fällig werden. Diese Befreiung kann aufgrund von besonderen Regelungen, wie Handelsabkommen, für humanitäre Zwecke oder bei Vorlage einer entsprechenden Lizenz gewährt werden. Um die Befreiung zu erlangen, muss ein Antrag gestellt werden und es gelten bestimmte Bedingungen, um sicherzustellen, dass die Regulierungen eingehalten werden.
Bis zum 1.7.2021 gab es für Waren oder Produkte eine Zollfreigrenze von 22€ – diese gilt nicht mehr.