Die Europäische Union hat die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben, deren Preis gedumpt und damit deutlich niedriger als der Preis vergleichbarer Waren ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn einige Länder Produkte im Übermaß subventionieren und damit den Wettbewerb verzerren.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1959 der EU-Kommission vom 17. Juli 2024 wird ein vorläufiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Erythrit mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
In Artikel 1 können die betroffenen Waren und Zollsätze eingesehen werden. Es können bis zu 235,60% an vorläufigem Antidumpingzoll anfallen.
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)