Die Europäische Union hat die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben, deren Preis gedumpt und damit deutlich niedriger, als der Preis vergleichbarer Waren ist.
Nun wurden gleich drei Verordnungen zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Betroffen sind Palettenhubwaren und wesentliche Teile (Chassis und Hydraulik) hiervon, bestimmte Waren aus Gusseisen und bestimmte korrosionsbeständige Stähle jeweils mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt:
- Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/670 der EU-Kommission vom 26. Februar 2024 wird auf Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0670
Die betroffene Ware und der dazugehörige KN-Code werden in Artikel 1 der Verordnung aufgelistet. Erfüllt Ihre Einfuhrware die Voraussetzungen, wird – zusätzlich zum regulären Drittlandzollsatz – ein Antidumpingzoll bei der Einfuhr erhoben. Die Höhe richtet sich dabei nach Absatz 3 und kann maximal 70,8 % betragen.
- Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/770 der EU-Kommission vom 4. März 2024 wird auf bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0770
Die einzelnen Beschaffenheitsmerkmale und auch der KN-Code der betroffenen Ware sind in Artikel 1 der Verordnung aufgelistet. Erfüllt Ihre Einfuhrware die Voraussetzungen, wird – zusätzlich zum regulären Drittlandzollsatz – ein Antidumpingzoll bei der Einfuhr erhoben. Die Höhe richtet sich dabei nach Absatz 2 und kann maximal 38,1 % betragen.
- Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/819 der EU-Kommission vom 8. März 2024 wird auf Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
Die vollständige Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32024R0819
Die einzelnen Beschaffenheitsmerkmale und auch der KN-Code der betroffenen Ware sind in Artikel 1 der Verordnung aufgelistet. Erfüllt Ihre Einfuhrware die Voraussetzungen, wird – zusätzlich zum regulären Drittlandzollsatz – ein Antidumpingzoll bei der Einfuhr erhoben. Die Höhe richtet sich dabei nach Absatz 2 und kann maximal 27,9 % betragen.
Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)