Wir haben bereits über die anstehende Umstellung auf das neue Versandbegleitdokument (VBD) im Layout der NCTS Phase 5 und die Anpassung des Ausfuhrbegleitdokumentes (ABD) und des Ausgangsvermerkes (AGV) berichtet.
Nun informiert die Generalzolldirektion mit der ATLAS-Info 0664/24 über die Besonderheiten im Betriebskontinuitätsverfahren und die Ausgestaltung der Dokumente.
Hinweis:
Das Betriebskontinuitätsverfahren (Business Continuity Plan – BCP) kommt immer dann zur Anwendung, wenn der Teilnehmer oder die Zollstelle wegen technischer Störungen nachweisbar nicht in der Lage sind, die für ATLAS vorgesehenen Nachrichten zu übermitteln oder zu empfangen und die technische Störung nicht unmittelbar behoben werden kann. Details zum Verfahren können Sie in der E-VSF-Nachricht 26/2024, Nr. 108 nachlesen.
Im Rahmen der Besonderheiten im Betriebskontinuitätsverfahren wird darauf hingewiesen, dass eine papiergestützte Ausfuhranmeldung, die im Notfallverfahren erledigt wurde, durch eine nachträgliche Ausfuhranmeldung abzulösen ist. Dadurch wird ein Nachweis für Umsatzsteuerzwecke in Form des Ausgangsvermerkes ausgestellt. Außerdem werden die Daten für das Statistische Bundesamt zum Zweck der Außenhandelsstatistik genutzt.
Daneben wird auf die inhaltliche Ausgestaltung der Vordrucke eingegangen: Welche Schriftart und -größe ist für die Ausgabe der anzumeldenden Daten zu verwenden? Welche Besonderheiten sind bei der Abbildung von Dokumenten-Datensätzen zu beachten? Welche Felder sind leer zu lassen (gesperrte Felder)? Was ist auf der Kopfseite und der Liste der Positionen zu beachten? Wo hat der Sonderstempelabdruck zu erfolgen?
Außerdem sind mit der ATLAS-Info 0666/24 die Vordrucke nachgeliefert worden.
Weitere Details können Sie den ATLAS-Infos entnehmen. Diese können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)