Bereits in unseren vergangenen Newslettern haben wir darüber berichtet, dass die EU die Rechtsvorschriften für die Ein-, Aus- oder Durchfuhr sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von fluorierten Treibhausgasen in der Verordnung (EU) 2024/573 neu geregelt hat. Diese Verordnung trat mit Wirkung zum 11. März 2024 in Kraft und hebt zugleich die bisherige Verordnung (EU) Nr. 517/2014 mit Wirkung zum 10.03.2024 auf.
In der ATLAS-Info 0590/24 informiert die Generalzolldirektion nun darüber, dass die EU-Kommission aufgrund der Neufassung der Verordnung die TARIC-Maßnahmeart 724 (Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen) im elektronischen Zolltarif angepasst hat. Bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen, die sich aus den jeweiligen TARIC-Fußnoten und -Bedingungen ergeben.
Hinweis:
Die Zollverwaltung weist daraufhin, dass die TARIC-Fußnoten und -Bedingungen aktuell teilweise in englischer Sprache verfasst und im EZT-online einsehbar sind. Eine deutschsprachige Fassung soll in Kürze nachgeliefert werden.
Die ATLAS-Info können Sie auf der Seite der Zollverwaltung im Bereich der Teilnehmerinformationen herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)