Das Carnet ATA ist ein sogenanntes Zollpassierscheinheft, das für die vorübergehende Verwendung von Waren ohne die Erhebung von Zöllen genutzt wird. Es vereinfacht den internationalen Warenverkehr, da es als Zolldokument sowohl für die deutschen als auch die Zollbehörden des Bestimmungslandes gilt und so eine zügige Grenzabfertigung ermöglicht. Weitere Zollformalitäten sind grundsätzlich nicht notwendig. In Deutschland erfolgt die Ausstellung der Carnet ATA bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK).
In einer Pressemitteilung hatte die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) Ende 2023 bekannt gegeben, dass das Carnet ATA ab dem 30. April 2024 auch im Warenverkehr mit Peru genutzt werden kann. Damit tritt Peru als 79. Mitgliedstaat dem ATA-Übereinkommen bei.
In Peru kann das Carnet-ATA bei der vorübergehenden Einfuhr von Berufsausrüstung und Waren für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen, verwendet werden.
Hinweis:
Das Carnet-Abkommen besteht aus vielen Einzelabkommen, die auch einzeln von den jeweiligen Ländern angenommen werden können. Schließt ein Land ein Carnet-Abkommen mit der EU, müssen also nicht automatisch alle Verwendungszwecke für die vorübergehende Verwendung möglich sein. Vielmehr kann jedes Land selbst entscheiden, welche Verwendungszwecke abgeschlossen werden.
Die ICC berichtet in einer weiteren Mitteilung vom 22. April 2024 außerdem über die Fortschritte beim Betritt von Saudi-Arabien und den Philippinen. Demnach werden auch diese Länder das Carnet-ATA-System zeitnah einführen. Details hierzu können Sie auf der Internetseite der ICC nachlesen: Saudi-Arabien und die Philippinen wollen ATA-Betrieb im Jahr 2024 aufnehmen – ICC – International Chamber of Commerce (iccwbo.org)
Die Pressemitteilung zur Verwendung des Carnet ATA in Peru können Sie ebenfalls auf der Internetseite der ICC einsehen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)