Die Europäische Kommission hat eine aktualisierte Version der FAQs in englischer Sprache veröffentlicht.
Das Dokument mit Stand vom 19.07.2024 enthält unter anderem Anpassungen zu den folgenden Themen:
- Verfahren während der Übergangsphase
- Details zur Abgabe des CBAM-Reports
- Meldepflichten und Fristen
- Verspätete Abgaben des 1. Berichtes
- Die Rolle der EU-Kommission
Ein Thema, welches vielen Importeuren in der Umsetzung Schwierigkeiten bereitet, ist das Erlangen von erforderlichen Informationen von ihren Lieferanten. In der zugehörigen Frage mit der Nummer 74 wird darauf verwiesen, dass eine ausführliche Mitteilung diesbezüglich zeitnah seitens der EU-Kommission veröffentlicht wird.
Hinweis: Denken Sie an die Übermittlung des CBAM-Berichtes. Für das 2. Quartal 2024 ist eine Übermittlung noch bis einschließlich 31.07.2024 notwendig. Änderungen an dem abgegebenen Bericht können dann noch bis einschließlich 30.08.2024 erfolgen.
Quelle: Carbon Border Adjustment Mechanism –
European Commission (europa.eu)