Die Regelungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um hier Hilfestellung zu leisten hat die EU-Kommission nun ein „CBAM-Selbstbewertungstool“ veröffentlicht. Hiermit können Sie als Importeur schnell und unkompliziert überprüfen, ob Ihre Waren vom CBAM-Anwendungsbereich erfasst werden.
Die EXCEL-Tabelle können Sie auf der Informationsseite der EU-Kommission zum Thema CBAM herunterladen:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en#guidance
Für die Recherche geben Sie nun einfach die Zolltarifnummer Ihrer Ware ein und wählen mittels Drop-Down-Feldern das Ursprungsland, den Warenwert und den Grund der Einfuhr aus.
Anschließend wird Ihnen angezeigt, ob die Ware CBAM-pflichtig ist oder nicht. Sollte die Importware unter die Regelungen fallen, erhalten Sie auch direkt weitere Informationen über die geltenden Meldepflichten für die betreffende Ware.
Weitere Informationen können Sie der Informationsseite der EU-Kommission entnehmen:
https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en?prefLang=de
Hinweis:
Auch die Deutsche Emissionshandelsstelle DEHSt informiert in Ihrem Newsletter über dieses neue Tool. Außerdem wird an das Fristende für den CBAM-Bericht für Q3/2024 erinnert und der Umgang mit fehlenden Emissionsdaten thematisiert:
https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/cbam_node.html
Quelle: Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_de), Deutsche Emissionshandelsstelle (https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html)