Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung bekanntgab, haben sich die WTO-Mitgliedstaaten Ende Juli auf einen finalen Verhandlungstext über das multilaterale Abkommen zu E-Commerce geeinigt.
Die neuen globalen Regeln für den digitalen Handel dienen dazu den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu erleichtern, Handelshemmnisse für digital erbrachte Dienstleistungen und digitale Transaktionen abzubauen und Schwellen- und Entwicklungsländer stärker in den digitalen Handel zu integrieren. Außerdem ist in dem Abkommen ein Verbot der Erhebung von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine umfassende Ausnahme für Datenschutz verankert.
Der Abkommens-Text muss nun in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden. Hierfür ist – wie bei anderen multilateralen Abkommen auch – ein Konsens aller WTO-Mitgliedsstaaten erforderlich.
Der digitale Handel macht bereits mehr als 50 Prozent des Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur aus. Umso wichtiger ist das ebenfalls neu geschlossene Digitalabkommen zwischen den Partner, dass das bereits im Jahr 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen um wichtige Regeln im elektronischen Handel ergänzt.
Hierbei handelt es sich um das erste alleinstehende Digitalabkommen der EU. Es setzt neue Standards und erleichtert grenzüberschreitende Datenflüsse. Dabei werden europäische Verbraucherschutzstandards gewährleistet. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, müssen nun beide Vertragspartner die Ratifizierung des Vertrags durch interne Verfahren umsetzen.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html)