Für das Abführen der Einfuhrumsatzsteuer auf den Import einer Ware gilt in Deutschland seit dem Jahr 2020 ein sogenanntes Fristenmodell. Der Importeur entrichtet dabei die fällige Einfuhrumsatzsteuer am 26. des zweiten Folgemonats (vorher lag die Fälligkeit am 16. eines Monats). Diese Fristenlösung verkleinert die Liquiditätslücke. Trotzdem bedeutet die Wareneinfuhr nach Deutschland für Wirtschaftsbeteiligte eine höhere Belastung der Liquidität als die Einfuhr in andere Mitgliedstaaten. Das ergibt der Vergleich der Steuer-Modelle. Denn die meisten anderen EU-Staaten setzen auf ein Verrechnungsmodell, bei dem Unternehmen bei der Einfuhr von Waren zunächst keine Abgaben zahlen, sondern sie lediglich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausweisen und als Vorsteuer abziehen. Das führt dazu, dass gerade bei großen Importmengen der Import über einen anderen EU-Hafen – wie beispielsweise in den Niederlanden oder Belgien – bevorzugt wird, weil sich das steuerlich für die jeweiligen Unternehmen lohnt.
Auf der Finanzministerkonferenz am 11. April 2024 war daher die Reform des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer Thema. U.a. der Bremer Finanzsenator Björn Fecker hat sich hier für eine Reform stark gemacht, um eine Benachteiligung Bremer Unternehmen im Wettbewerb mit EU-Nachbarstaaten zu beseitigen.
Für die Vereinfachung von Importen soll das aktuelle Fristenmodell perspektivisch durch ein Verrechnungsmodell ersetzt werden, das Unternehmen beim administrativen Aufwand entlastet und ihnen Liquidität lässt.
Bis zur tatsächlichen Umsetzung wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Zwar haben sich die Finanzminister auf der Konferenz darauf verständigt, dass die Einführung des Verrechnungsmodells weiter vorangetrieben werden soll, jedoch ist das Modell komplex und die nötigen IT-Ressourcen sind begrenzt. Daher sollen nun zunächst alle erforderlichen Schritte und Gesetzesanpassungen ermittelt werden, um mit der konkreten Reform beginnen zu können.
Die Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite der Freien Hansestadt Bremen nachlesen:
Quelle: Senatspressestelle Bremen (https://www.senatspressestelle.bremen.de/)