Seit dem 01.Mai 2024 ist das Freihandelsabkommen mit Neuseeland in Kraft.
In Ergänzung zum Abkommen hat die EU-Kommission am 16.07.2024 einen nicht rechtsverbindlichen Leitfaden bereitgestellt.
Das in englischer Sprache veröffentlichte Dokumente enthält unter anderem Informationen zum Antrag auf Präferenzbehandlung, dem Aufbau der Ursprungserklärung, dem Prüfverfahren seitens der Zollbehörden und zu Ursprungsregeln.
Tipp: Unser Praxisworkshop Präferenzen gibt Ihnen einen Überblick über bestehende Präferenzabkommen und wie Sie diese zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Quelle: Generalzolldirektion – https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_warenverkehr_neuseeland_3.html