Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weist darauf hin, dass mit der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (in Kraft seit dem 23.07.2024) auch eine Aktualisierung der Ausfuhrliste stattgefunden hat.
Zu den allgemeinen Änderungen zählt die Aufnahme neuer und Anpassung bestehender Begriffsbestimmungen sowie die Erweiterung des Nummerierungssystems des Abschnittes B (für Waren mit doppeltem Verwendungszweck). Durch die Erweiterung der Kennungen von 999 auf 1999 sind nun auch sechsstellige Güterlistennummern existent.
Bei den Dual-Use-Gütern des Abschnittes B wurden zudem einige Listennummern hinzugefügt:
- Integrierte Tieftemperatur-CMOS Schaltkreise
- Parametrische Signalverstärker
- Kryogene Kühlsysteme
- Ausrüstung, konstruiert für das Trockenätzen
- Rasterelektronenmikroskope
- Kryogene Wafer-Prüfausrichtung
- Software gemäß Listenummer 3D1902 + 3D1907
- Technologie gemäß Listennummer 3E1901, 3E1902 und 3E1905
- Quantencomputer
Quellen:
Bundesgesetzblatt (https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html)
BAFA BAFA – Ausfuhrkontrolle – Güterlisten