Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert regelmäßig über Neuerungen im Bereich der Exportkontrolle. Nun wurde ein Sonder-Newsletter auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht.
Darin informiert die Behörde nochmals über die Änderungen, die durch das In-Kraft-Treten des 12. Sanktionspakets der EU gegen Russland vorgenommen wurden. Auf die aus Sicht des BAFA besonders praxisrelevanten Änderungen wird dabei besonders eingegangen. Das betrifft u.a.
- das Einfuhrverbot für Güter des Anhangs XXI gemäß Art. 3i der Russland-Embargoverordnung,
- Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Kauf, der Einfuhr und der Verbringung von Diamanten und Erzeugnisse aus Diamanten in Verbindung mit Anhang XXXVIIIA (Art. 3p)
- Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Verkauf bestimmter Tankschiffe (Artikel 3q)
- Beschränkungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen und der Bereitstellung von Software für die Unternehmensführung, Industriedesign und Fertigung (Artikel 5n)
- Meldepflichten bei Zahlungen (Artikel 5r) und
- Vertragliche Vereinbarungen zur Untersagung einer Wiederausfuhr nach Russland (Art. 12g).
Tipp:
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Internetseite FAQs zur Verfügung. Die konsolidierte Fassung enthält nach jüngster Überarbeitung nun auch unter Punkt 9 Ausführungen zum Software-Bereitstellungsverbot aus Art. 5n Abs. 2b VO (EU) Nr. 833/2014.
Hier können Sie die FAQs herunterladen: https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine/frequently-asked-questions-sanctions-against-russia_en?prefLang=de
Außerdem informiert das BAFA über die Einführung der neuen Allgemeinen Genehmigung Nr. 42, die Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen für die in Art. 5n Abs. 10 Buchstaben c) und h) der Russland-Embargoverordnung genannten Zwecke unter bestimmten Voraussetzungen allgemein genehmigen soll. Die für Ihre Ausfuhranmeldung notwendige Unterlagencodierung hat die Generalzolldirektion mit der ATLAS-Info 0579/24 bekannt gegeben.
Weitere Informationen können Sie dem Sonder-Newsletter entnehmen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)