Eine Sonderform der Ausfuhrgenehmigung stellen die Allgemeinen Genehmigungen (AGG) dar. Diese haben die gleiche Wirkung wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, allerdings müssen sie nicht formell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden von Amts wegen bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe sind automatisch alle Ausfuhren genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen Genehmigung erfüllen. Damit bieten die Allgemeinen Genehmigungen Ihnen als Ausführer im Rahmen ihrer Gültigkeit den bedeutenden Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit.
Allerdings müssen Sie immer auch die jeweiligen Nebenbestimmungen und Verpflichtungen beachten, die mit der Nutzung einer solchen Allgemeinen Genehmigung einhergehen. Hierzu gehören regelmäßig auch Meldepflichten über die Nutzung von AGGen. Im Rahmen der vom Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz („BMWK“) und dem BAFA erlassenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle, wurden bereits Meldepflichten, die im Rahmen der nationalen AGGen existierten, in vielen Fällen aufgehoben. Wir haben hierüber in den vergangenen Newslettern berichtet.
Nun hat das BAFA auf seiner Internetseite eine Vorankündigung über die Neufassung der „Bekanntmachung über die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union Nr. EU001 – EU008“ veröffentlicht.
Mit dieser Neufassung wird auch das Meldewesen bei der Nutzung der Allgemeinen Genehmigungen der Union aktualisiert. Demnach wird das Erfordernis, Ausfuhren, die ab dem 1. Januar 2024 auf Grundlage der AGG Nr. EU001 bis EU008 getätigt wurden, zu melden, bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2024 aufgehoben.
Eine Veröffentlichung der neugefassten Bekanntmachung erfolgt zeitnah im Bundesanzeiger.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass der Wegfall der Meldepflichten für die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union, nicht im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht steht. Die Pflicht zur Registrierung vor erstmaliger Nutzung der AGGen bleibt unverändert.
Weitere Details zu den Allgemeinen Genehmigungen können Sie der Internetseite des BAFA entnehmen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html)