In einem Hinweisschreiben informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) darüber, dass kriegsrelevante Güter vermehrt von ausländischen Tochtergesellschaften von EU-Unternehmen nach Russland gelangen.
Demnach lässt sich der Großteil der kriegsrelevanten Güter, die Russland erreichen, Unternehmen aus westlichen Ländern, einschließlich der EU, zuordnen. Dies belegen aktuelle Auswertungen der einschlägigen Handels- und Zolldaten, die die Europäische Kommission vorgenommen hat. Dabei wird ein großer Anteil dieser Güter nicht in diesen Ländern selbst, sondern in Drittstaaten ansässigen Tochtergesellschaften westlicher Unternehmen produziert. Ein Teil der Güter gelangt dann über einen Umweg über weitere Drittstaaten nach Russland, ein anderer Teil wird auf direktem Weg nach Russland verkauft.
Dieses Hinweispapier soll über diese negative Entwicklung informieren, um das Problembewusstsein der betroffenen deutschen Unternehmen und zielgerichtete interne Kontroll- und Compliancemaßnahmen zu stärken.
Tipp:
Das BMWK hat Ende 2023 bereits ein Hinweispapier zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Risikoindikatoren beim Export sanktionierter Güter in Drittstaaten veröffentlicht. Ergänzend wird auch auf den Leitfaden der Europäischen Kommission vom 08.09.2023 „Guidance for EU operators: Implementing enhanced due diligence to shield against Russia sanctions circumvention” verwiesen.
Die Unterlagen können Sie auf der Internetseite des BMWK herunterladen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/Sanktionsdurchsetzung-Sanktionsstrafrecht/sanktionen-schnelluebersicht.html
Das Hinweispapier betont, dass auch Handlungen ausländischer Tochtergesellschaften sanktionsrechtliche Relevanz entfalten können. Hierfür wird auch ein konkreter Fall aufgeführt, wonach unter bestimmten Umständen die deutsche Muttergesellschaft als sanktionsrechtlich verantwortlich für das Handeln des ausländischen Tochterunternehmens angesehen werden kann.
Weitere Informationen können Sie dem Hinweisschreiben des BMWK entnehmen:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/sanktionen.html
Auch die EU-Kommission hat neue Vorschriften zu Strafen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen erlassen. In der Pressemitteilung vom 17. Mai 2024 wurde betont, dass durch diese neuen Vorschriften sichergestellt wird, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Neben einer Liste von Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung und Umgehung von EU-Sanktionen, werden auch gemeinsame Standards für Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen in allen Mitgliedstaaten festgelegt. So sollen bestehende Rechtslücken geschlossen werden, was im Endeffekt zu einer Erhöhung der abschreckenden Wirkung von Verstößen gegen EU-Sanktionen führt.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401226
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Home/home.html), Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)