Bereits im vergangenen Jahr haben wir über die politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen berichtet. Diese zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Verhalten von Unternehmen in allen globalen Wertschöpfungsketten zu fördern.
Nun wurde bekannt gegeben, dass die Mitgliedstaaten der EU nach langem Widerstand am 19. März 2024 einen Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angenommen haben.
Dieser beinhaltet einige Abweichungen von der ursprünglichen Fassung. Wir haben Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- Es werden nur noch EU- und Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit über 1.000 Beschäftigten (statt 500 Beschäftigten) und mit einem Umsatz von mindestens 450 Mio. EUR (statt ursprünglich vorgesehenen 150 Mio. EUR) erfasst.
- Außerdem sieht die CSDDD in der aktuellen Version eine stufenweise Anwendung in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Umsatz vor:
Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1.500 Millionen EURO Umsatz haben eine 3-jährige Umsetzungsfrist.
Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und 900 Millionen EURO Umsatz haben eine 4-jährige Umsetzungsfrist.
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen EURO Umsatz haben eine 5-jährige Umsetzungsfrist.
Werden die Vorgaben der Richtlinie nicht eingehalten, können Sie als Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden. Auch Bußgelder können für eine Nichteinhaltung erlassen werden. Allerdings wurde die Möglichkeit der zivilrechtlichen Haftung in der neuen Fassung der Richtlinie eingeschränkt.
Die Richtlinie muss nun noch förmlich durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten angenommen werden und wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Bereits 20 Tage nach der Veröffentlichung tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung des EU-Parlaments entnehmen:
Die Richtlinie können Sie über den folgenden Link aufrufen:
Quelle: Europäisches Parlament (Europäisches Parlament (europa.eu))