Wir haben bereits in den vergangenen Newslettern darüber berichtet, dass elektronische Bescheinigungen in den ab 1. Januar 2025 geltenden neuen PEM-Ursprungsregeln grundsätzlich vorgesehen sind.
Nun wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung veröffentlicht, die die Länder auflistet, die elektronische Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1 und EUR-MED) ausstellen und wo man diese prüfen kann.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie in Kurzform zusammengefasst:
Norwegen
- Beginn: 2.4.2020
- Link zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen: https://eur1.toll.no
Türkei
- Beginn: 24.4.2018
- Einheitlicher Link für alle Warenverkehrsbescheinigungen, beginnt mit https://mdc.gtb.gov.tr oder https://uygulama.gtb.gov.tr (Zugang durch Scannen des QR-Codes oder Eingabe des Pfads auf der Bescheinigung)
Marokko
- Beginn: 12.1.2021
- Link zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen: http://www2.douane.gov.ma/certificate/
Israel
- Beginn: 1.4.2024
- Link zur Überprüfung der Echtheit der Warenverkehrsbescheinigungen: https://shaarolami-query.customs.mof.gov.il/CustomsPilotWeb/CertificateOfOrigin
Außerdem wurde eine aktualisierte Matrix zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln mit dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Die Bekanntmachung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
Delegierte Verordnung – EU – 2024/1239 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)