Die sogenannten Frühstücksrichtlinien enthalten für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Milch gemeinsame Vorschriften über die Zusammensetzung, die Verkaufsbezeichnungen, die Etikettierung und die Aufmachung.
Bereits im Februar haben wir darüber berichtet, dass sich das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission auf eine überarbeitete Richtlinie geeinigt haben.
Hier noch einmal die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Honig
Auf Honig-Verpackungen muss künftig deutlich stehen, aus welchem Land er kommt. Die Angabe, ob er aus der EU stammt oder nicht, reicht dann nicht mehr aus.
- Fruchtsäfte
Für diesen Bereich werden zukünftig drei neue Kategorien zur Verfügung stehen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“.
- Konfitüren
Künftig ist hier ein höherer Gehalt an Früchten vorgeschrieben, um die Mindestqualität zu verbessern und den Zuckergehalt zu verringern. Außerdem ist es den EU-Staaten fortan erlaubt als Synonym für „Konfitüre“ auch die Bezeichnung „Marmelade“ zu zulassen, was bisher nur bei Zitrusfrüchten möglich war.
- Milch
Es wird eine vereinfachte Etikettierung eingeführt.
Am 24. Mai 2024 wurde nun die neue Änderungs-Richtlinie 2024/1438 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später – also am 13. Juni 2024 – in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und sechs weitere Monate, bevor sie in der gesamten Union gelten.
Details können Sie der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Die neue Richtlinie können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
Richtlinie – EU – 2024/1438 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)