Die ATLAS-Software wird vom ATLAS Release 10.0 auf das Release 10.1 umgestellt. Um Sie bestmöglich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten, geben wir Ihnen in diesem Beitrag einen kompakten Überblick über die anstehenden Änderungen der Softwareumstellung.
Die wichtigsten Fragen:
Wann erfolgt die Umstellung auf das neue Release?
Was ändert sich mit dem Wechsel auf das ATLAS-Release 10.1?
Bereits am 25. Februar 2023 wurde diese Version auf Verwaltungsseite in den Echtbetrieb überführt. Softwareanbieter haben im Rahmen einer Umstellungsphase (weiche Migration) jedoch noch bis zum 26. Oktober 2024 Zeit ihre Teilnehmer vom ATLAS-Release 10.0 auf das Release 10.1 umzustellen. Ab diesem Zeitpunkt treffen Sie als Teilnehmer die Änderungen von Datenkränzen, Codierungen und Codelisten.
Die Generalzolldirektion hat mit der ATLAS-Info 410/2023 über die Neuerungen informiert. Diese können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung einsehen und herunterladen:
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Es wird eine sogenannte Local Reference Number (LRN) eingeführt, die die bisherige Bezugsnummer ersetzt. Sie dient der vorläufigen Identifizierung eines Einfuhrvorgangs zwischen der zollseitigen Entgegennahme und Annahme der Anmeldung. Die LRN ist ein innerbetrieblich bei der Erstellung der Anmeldung zu vergebenes Ordnungskriterium und verpflichtend anzugeben. Die LRN wird systemseitig vergeben.
Auch im Bereich der Zollbehandlung wird mit dem neuen Release die Master Reference Number (MRN) als Registriernummer für die einzelnen Vorgänge eingeführt. Mit Annahme der Zollanmeldung wird Ihnen als Beteiligten die 18-stellige MRN mitgeteilt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Hinweis:
Auch im Bereich der vorübergehenden Verwahrung wird die MRN mit der Verfahrenskennung „U“ eingeführt. Bei der Zusammenstellung der Registriernummer ist hier jedoch keine Art des Belegs oder ein Verfahrenscode erforderlich. Dafür verlängert sich die alphanumerische Nummer (Stelle10-16).
Daneben wurden im neuen Release die Codierungen für die Zahlungsarten, die in der Einzelzollanmeldung und im Einfuhrabgabenbescheid verwendet werden, angepasst. Sie bilden nun die Vorgaben des UZK ab. Als Teilnehmer können Sie nun die folgenden Zahlungsarten beantragen:
- A = Barzahlung
- C = Scheckzahlung
- D = Andere (z.B. Abbuchung vom Konto eines Zollagenten)
- E = Zahlungsaufschub
- F = Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben, ausgenommen EUSt
- G = Zahlungsaufschub – Mehrwertsteuersystem (Artikel 211 der Richtlinie 2006/112/EG)
Hinweis:
Sollten Sie für Ihre Einfuhren Aufschubkonten nutzen, melden Sie sich bitte bei unserem Support unter support@i-tms.de. Die notwendigen Anpassungen können wir bereits im Vorfeld für Sie vornehmen.
Künftig entfallen die Zahlungsarten „Y“ und „Z“ für die Beantragung der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld. Die Beantragung der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld erfolgt dann mittels Unterlagencodierung „9DFB“.
Hier noch ein Hinweis: Bei bereits umgestellten Testkunden sind teilweise fachliche Themen/Fragen im Bereich der EGZ (ergänzenden Zollanmeldung) aufgekommen. Hier ändert sich die optische Darstellung im System, sodass unterschiedliche Registriernummern in der EGZ zu sehen sein werden. Diese neue optische Darstellung ist ungewohnt und kann daher zu Verwirrung bei Ihnen als Nutzer führen. Wir erwarten in diesem Bereich aber keine technischen Probleme.
Haben Sie noch offene Fragen zum bevorstehenden Releasewechsel? Dann melden Sie sich gern zu unserem Webinar an! Hier werden Ihnen die anstehenden Änderungen nochmals kurz und kompakt zusammengefasst.
Hier geht’s zur Anmeldung: https://zoba.javis.de/onlineregistration/124