Hinweise zur Auswahl der „richtigen“ Incoterms® 2020-Klausel
Es ist ein besonderes Anliegen der neuen Incoterms® 2020, dem Incoterms-Nutzer möglichst viel Hilfestellung an die Hand zu geben, damit die für das jeweilige Geschäft geeignete Incoterms-Klausel genutzt wird.
Wichtige Auswahlkriterien
Zum einen zeigt die Trennung zwischen „Klauseln für alle Transportarten“ und „Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport“, dass es bei der Auswahl der Incoterms-Klausel auf die Berücksichtigung der gewählten Transportart ankommt. So eignen sich die Klauseln FOB, FAS, CFR und CIF besonders dann, wenn die Ware per Schiff transportiert wird und der Abgangsort (Lieferort/Verladehafen/Ladehafen) sowie der Bestimmungsort des Transports (Abladehafen/Bestimmungshafen) schifffahrtsfähiges Gewässer einschließen.
Dieselbe Trennung der Transportarten ist im Containertransport von Bedeutung. Werden Container transportiert, eignen sich die Schiffbeförderungsklauseln FOB, FAS, CFR und CIF nicht, so dass hier die verbleibenden Incoterms-Klauseln bevorzugt verwendet werden sollten.
Auch die Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung (Zollabwicklung) spielt für die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel eine Rolle. Da sowohl der Exporteur wie auch der Importeur in ihrem jeweiligen Sitzland Zollschuldner sind, müssen sie die Aus- und Einfuhrabfertigung in ihrer Kontrolle und Obhut haben. Daher eignet sich die Verwendung der Klauseln EXW und DDP nicht im Auslands- sondern allenfalls nur im Inlandsgeschäft. Beide genannten Klauseln sind nämlich hinsichtlich der Zollabfertigung nur unverbindlich gestaltet: „Gegebenenfalls hat der Verkäufer den Käufer auf dessen Verlangen, Gefahr und Kosten bei der Beschaffung von Dokumenten und/oder Informationen für alle Ausfuhr-/Transit-/Einfuhrabfertigungsformalitäten zu unterstützen, die von den Ausfuhr-/Transit-/Einfuhrländern vorgeschrieben sind…“.
Schließlich gibt der Text der Incoterms®2020 dem Nutzer und Anwender neue Hilfsmittel an die Hand, um eine für das jeweilige Geschäft geeignete Auswahl zu treffen. So enthält die „Einführung in die Incoterms®2020“ einen im Umfang erheblich erweiterten Text, der sich vor allem mit einer Darstellung von „Lieferung, Gefahrübergang und Kosten“ (Einführung IV), Erläuterungen zum „Frachtführer“ (Einführung V), der Trennung der elf Incoterms-Klauseln nach Transportarten (Einführung VII) und den Unterschieden zwischen den alten Incoterms® 2010 und den neuen Incoterms®2020 (Einführung IX) befasst.