Grund für die Erhebung von Zusatzzöllen ist unter anderem ein WTO-Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich des amerikanischen „Continued Dumping and Subsidy Offset Act“ (CDSOA), dem sogenannten Byrd-Amendment. Dieses Gesetz regelt, dass Antidumping- und Ausgleichszölle, die in den USA erhoben werden, an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Verfahren angeregt bzw. unterstützt haben.
Gegen dieses Gesetz haben mehrere Länder geklagt, woraufhin es vom zuständigen WTO-Panel im Jahr 2005 als nicht WTO-konform eingestuft wurde. Damit wurden der EU und sieben weiteren Klägern die Erhebung von Strafzöllen zugestanden. Die Höhe der Strafmaßnahmen, also der Zusatzzölle, muss dabei an den Umfang der durch das CDSOA zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft angepasst werden. Daher passt die EU die Höhe der Zölle jährlich an.
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde nun die betreffende Verordnung veröffentlicht. Seit dem 1. Mai 2024 wird hiermit der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die EU neu festgelegt. Er beträgt in diesem Jahr null Prozent.
Hinweis:
Betroffene Waren sind Zuckermais (Unterposition: 0710 4000), Kranwagen/Autokrane (Unterposition: 8705 1000), Brillenfassungen aus unedlen Metallen (Unterposition: 9003 1930) und Lange Hosen für Frauen und Mädchen, aus Denim (Unterposition: 6204 6231).
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
Delegierte Verordnung – EU – 2024/1239 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)