Im ersten Teil unserer Beitragsreihe zum Elektronischen Zolltarif haben wir Ihnen dieses Praxistool der Zollverwaltung mit seinen Funktionen kurz vorgestellt. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Der EZT ist ein Warenverzeichnis, in dem Sie allen Handelswaren des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eine konkrete Zolltarifnummer zuweisen können.
- Hinter jeder Zolltarifnummer wiederum werden zollrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Zollsätze, Verbote und Beschränkungen oder Genehmigungspflichten verschlüsselt.
- Dieses Tool ist ein wichtiges Hilfsmittel, wenn es um die Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer und der dazugehörigen Maßnahmen geht.
- Sowohl auf der Import- als auch auf der Exportseite können notwendige Maßnahmen ermittelt werden. Hierfür wählen Sie auf der Startseite einfach den jeweiligen Arbeitsbereich „zur Einfuhr“ oder „zur Ausfuhr“ und gelangen dann direkt zu den „Suchkriterien“. Hier können Sie nun die notwendigen Eckdaten eingeben und über den Button „Suche starten“ die zollrechtlichen Maßnahmen bequem recherchieren.
Der Bereich der Suchkriterien wird häufig dann genutzt, wenn die Eckdaten, insbesondere die Zolltarifnummer der Ware, bereits bekannt sind.
Hinweis:
Der Anmelder ist verantwortlich für die Angabe der richtigen Zolltarifnummer in seiner Zollanmeldung. Das bedeutet für die Praxis, dass Sie als Zollanmelder mögliche Vorgaben Ihres Lieferanten nicht einfach ohne Überprüfung hinnehmen sollten.
Beispiel EZT-Online Suchkriterien
Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie durch Eingabe der Suchkriterien die zollrechtlichen Maßnahmen für Ihren Import schnell und einfach recherchieren können.
Aus China werden Ferngläser der Codenummer 9005 1000 00 0 eingeführt. Für den Import möchten Sie mit Hilfe des EZT-Online die zollrechtlichen Maßnahmen ermitteln. Hierfür wählen Sie zunächst auf der Startseite des EZT den Bereich Einfuhr aus. Anschließend geben Sie die Eckdaten zu Ihrer Warensendung als Suchkriterien ein.
Nun werden Ihnen die geltenden Einfuhrmaßnahmen angezeigt. Für die Ferngläser gilt zum maßgebenden Zeitpunkt 03.07.2023 ein Drittlandszollsatz von 4,2 %. Eine Zollaussetzung wäre bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen möglich. Außerdem ist beim Erstellen der Zollanmeldung die besondere Maßeinheit „NAR = Anzahl Stück“ anzugeben.
Hier noch ein Tipp: In der letzten Spalte der Tabelle zu den Maßnahmen können Sie sich weitere Informationen oder Rechtsgrundlagen aufrufen. Bei den Bedingungen finden Sie außerdem Unterlagencodierungen, die Sie für Ihre Zollanmeldung benötigen.
Ausblick:
Im nächsten Teil der Beitragsreihe widmen wir uns der Exportseite und zeigen Ihnen an einem weiteren Beispiel, welche Möglichkeiten Ihnen der EZT in diesem Bereich bietet.