Beim Import einer Ware ist die Grundlage für die Berechnung und Erhebung der Einfuhrabgaben der Zollwert. Die korrekte Ermittlung des Zollwertes ist daher essenziell für die Importabwicklung im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Denn eine falsche Zollwertberechnung kann für Sie als importierendes Unternehmen gravierende Folgen haben. Ein zu hoher Zollwert führt zu höheren Abgaben, ein zu niedriger in der Folge zu niedrigeren Abgaben als eigentlich geschuldet. Gerade der letzte Punkt ist häufig Anlass für Konsequenzen, die von Nacherhebungsverfahren über Bußgelder bis hin zu empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen reichen können.
Häufig ist aber gerade der Bereich der Zollwertberechnung für Unternehmen mit Schwierigkeiten verbunden:
Welche Kosten müssen zum Rechnungspreis hinzugerechnet werden, weil sie in den Zollwert gehören?
Welche Kosten können ggf. als Abzug geltend gemacht werden?
Der Unionszollkodex bietet die Möglichkeit, neben den bereits bestehenden verbindlichen Zolltarif- und Ursprungsauskünften auch eine verbindliche Zollwertauskunft einzuführen.
Unternehmen in der Europäischen Union können damit bereits vor der eigentlichen Einfuhr eine verbindliche Auskunft von der Zollverwaltung über den Zollwert ihrer Ware erhalten. So soll auch in diesem Bereich Einheitlichkeit, Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen werden. Wir haben bereits in einem Blogbeitrag zu verbindlichen Auskünften über die geplante Einführung für 2025 berichtet.
Nun wurden die für die Einführung notwendigen Änderungsverordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie betreffen die Entscheidungen über verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung und die Einführung eines elektronischen Systems für verbindliche Ursprungs- und Zollwertauskünfte.
Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Dezember 2027 in Kraft.
Die Verordnungen können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/1071:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1071/oj
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1072
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202401072
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)