Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist die neu eingeführte CO₂-Grenzausgleichsabgabe der Europäischen Union. Aktuell befinden wir uns in der Übergangsphase, wo Importeure eine Reihe von Melde- und Berichtspflichten zu erfüllen haben. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr dann nur noch mit kostenpflichtigen CBAM-Zertifikaten möglich.
Nun hat das Vereinigte Königreich einen eigenen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) angekündigt. Die Gründe für die Einführung ähneln denen der EU: die Verlagerung von Treibhausgasemissionen soll verhindert werden. Der UK CBAM soll im Jahr 2027 in Kraft treten.
Durch die Einführung von CBAM soll sichergestellt werden, dass der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid bei den betroffenen Produkten, mit dem von inländisch produzierten Waren vergleichbar ist. Ziel ist es die Wettbewerbsfähigkeit der britischen Industrie zu schützen und die globalen Emissionen zu reduzieren.
Betroffen sind ähnliche Warengruppen wie in der EU: Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff.
Großer Unterschied zum europäischen CBAM ist eine unternehmensbezogene Ausnahme: Unternehmen, die in einem Zeitraum von 12 Monaten UK CBAM-Waren im Wert von weniger als 50.000 Pfund einführen, sind von den Regelungen ausgenommen.
Hinweis:
Auch Norwegen hat angekündigt, sich dem Carbon Border Adjustment Mechanism der EU anzuschließen. Ab 2026 soll hier ein ähnlicher Mechanismus für die Regulierung von CO2-Emissionen von importierten Gütern eingeführt werden. Weitere Details können Sie der Pressemitteilung der norwegischen Regierung entnehmen:
https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/regjeringen-gar-inn-for-a-innfore-cbam-forordningen/id3057882/
Weitere Details zu CBAM im Vereinigten Königreich können Sie auf der britischen Regierungsseite nachlesen:
Quelle: Britische Regierung (https://www.gov.uk/), Norwegische Regierung (https://www.regjeringen.no/no/id4/)