Wir haben Sie bereits über die geplante Verschiebung des Endes der Übergangszeit der Entwaldungsverordnung informiert. Das Europäische Parlament hat dem Kommissionsvorschlag zur Terminverschiebung am 14. November 2024 zugestimmt.
Weitere Details können Sie der Pressemitteilung entnehmen:
EU-Gesetz zur Abholzung: Firmen sollen ein Jahr mehr für Umsetzung bekommen
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. BGA informiert außerdem darüber, dass Wirtschaftsbeteiligte sich ab sofort im EUDR-Informationssystem registrieren lassen können.
Aktuell ist auch nur die Registrierung möglich. Sorgfaltserklärungen können noch nicht eingereicht werden. Grund hierfür ist die Terminverschiebung für das Inkraft-Treten der Verordnung.
Das Informationssystem erreichen Sie über folgenden Link:
Zum EUDR-Informationssystem
Auf ihrer Internetseite informiert die EU-Kommission über das System und bietet Schulungsvideos und ein Benutzerhandbuch zur Registrierung an:
Informationen der EU-Kommission zur Entwaldungsverordnung
Gern wollen wir hier auch nochmal auf die Leitlinien und FAQs der EU-Kommission hinweisen:
- Informationen zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung erhalten Sie auf der Internetseite der EU-Kommission:
Umsetzung der Entwaldungsverordnung - Die zusätzlichen Leitlinien zur Entwaldungsverordnung können Sie über den folgenden Link herunterladen:
Leitlinien zur Entwaldungsverordnung - Die neueste Fassung der FAQs können Sie über folgenden Link einsehen:
FAQs zur Entwaldungsverordnung
Quelle: Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Amtsblatt der Europäischen Union