Wir haben Sie bereits über die Veröffentlichung der Vorab-Fassung der Änderungsverordnung informiert. Mit dieser Delegierten Verordnung vom 5. September 2024 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung auf den Weg gebracht. Nun informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber, dass die Delegierte Verordnung 2024/2547 am 07. November 2024 in Kraft getreten ist.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202402547
Außerdem stellt das BAFA einen unverbindlichen Überblick zu den Änderungen im kommenden Anhang I zur Verfügung:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten_node.html
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)