Für Güter der digitalen Überwachung die für eine Verwendung im Zusammenhang mit interner Repression, schwerwiegende Verstöße gegen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bestimmt sind oder bestimmt sein können, enthält der Artikel 5 der EU-Dual-Use-Verordnung eine sogenannte Catch-All-Regelung.
Hierzu hat die EU-Kommission nun Leitlinien veröffentlicht. Die rechtlich unverbindlichen Empfehlungen sollen Exporteure bei der Anwendung von Kontrollen auf nicht gelistete Güter für die digitale Überwachung unterstützen. Die Leitlinien stellen auch klar, welche Arten von Gütern unter den Begriff der Cyber-Überwachung fallen und wie EU-Exporteure Schlüsselbegriffe wie „interne Repression“ sowie „schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts“ interpretieren sollten.
Die Leitlinien können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202402659
Außerdem stellt das BAFA ein Merkblatt zum Artikel 5 der EU-Dual-Use-Verordnung zur Verfügung:
Weitere Informationen können Sie außerdem der Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen:
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://www.bafa.de/DE/Home/home_node.html), Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu), Europäische Kommission (https://commission.europa.eu/index_en)