Eine Sonderform der Ausfuhrgenehmigung stellen die Allgemeinen Genehmigungen dar. Diese haben die gleiche Wirkung wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, allerdings müssen sie nicht formell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Allgemeine Genehmigungen werden von Amts wegen bekannt gegeben.
Mit der Bekanntgabe sind automatisch alle Ausfuhren genehmigt, die die Voraussetzungen der jeweiligen Genehmigung erfüllen. Damit bieten die Allgemeinen Genehmigungen Ihnen als Ausführer im Rahmen ihrer Gültigkeit den bedeutenden Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit.
Das BAFA hat nun die Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen bekanntgegeben.
Demnach werden die Nummern 12 bis 17 und Nr. 30 bis zum 31.03.2024 und die Nummern 18 bis 28 bis zum 30.09.2023 verlängert.
Inhaltliche Änderungen ergeben sich laut Behörde nicht. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das BAFA inhaltliche Änderungen von dem Ablauf der Verlängerung vorbehält.
Hinweis:
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 31 (Vergabe öffentlicher Aufträge) und
Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine) wurden bereits mit einer Bekanntgabe am
14. Dezember 2022 bis zum 31.03.2024 bzw. 31.12.2023 verlängert.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Allgemeinen Genehmigungen können Sie auf der Internetseite des BAFA nachlesen:
https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Allgemeine
_Genehmigungen/allgemeine_genehmigungen_node.html
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)