Die Europäische Union unterhält zahlreiche Freihandelsabkommen mit den unterschiedlichsten Partnern. Häufig beinhalten diese Abkommen eine beiderseitige Präferenzgewährung, damit kann sowohl beim Import in die EU als auch beim Import in den Partnerstaat von einem günstigeren Zollsatz profitiert werden. Die EU unterhält aber auch Freihandelsabkommen, die nur eine einseitige Präferenzgewährung (beim Import in die EU) vorsehen.
Förmliche Präferenznachweise - Die wichtigsten Fragen
Wann ist eine Ware präferenzbegünstigt?
Welche förmlichen Präferenznachweise gibt es?
Welche Formalitäten sind bei der Ausstellung zu beachten?
Wann ist eine Ware präferenzbegünstigt?
Im Elektronischen Zolltarif können Sie ganz einfach recherchieren, ob beim Import in die EU für die jeweilige Ware ein Präferenzzollsatz vorgesehen ist. Dafür geben Sie auf der Startseite im EZT-Online Einfuhr die Zolltarifnummer und das Ursprungs-, Präferenzursprung- und Versendungsland ein.
Nach dem Sie die Suche gestartet haben, werden Ihnen die zollrechtlichen Maßnahmen bei der Einfuhr angezeigt:
Auf der Exportseite können Sie die Datenbank Access2Markets nutzen, um zu ermitteln, ob Ihr Kunde beim Import im Bestimmungsland einen günstigeren Zollsatz für präferenzielle Ursprungsware der EU in Anspruch nehmen kann. Nach Eingabe der Zolltarifnummer sowie des Ursprungs- und Bestimmungslandes werden Ihnen mögliche Zollsätze angezeigt. Die Datenbank erreichen Sie über folgenden Link:
Welche förmlichen Präferenznachweise gibt es?
Damit Sie die Vergünstigung bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen können, muss die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware durch einen schriftlichen Präferenznachweis belegt werden. Der überwiegende Teil der Präferenzabkommen sieht hierfür förmliche Präferenznachweise – also eine Warenverkehrsbescheinigung – vor.
Man unterscheidet zwischen
- der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1,
- der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und
- der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Tipp:
In der Datenbank WuP-Online (https://wup.zoll.de/wup_online/index.php) können Sie recherchieren, welcher dieser Nachweise im Warenverkehr mit Ihrem konkreten Bestimmungsland vorzulegen ist. Auf der Startseite können Sie sich Übersichten anzeigen lassen. Hier können für alle Präferenzregelungen die benötigten Nachweise ermittelt werden
Welche Formalitäten sind bei der Ausstellung zu beachten?
Die Ausstellung eines förmlichen Präferenznachweises beantragen Sie als Ausführer der Ware vor der Ausfuhr bei der zuständigen Zollstelle. Je nach Präferenzregelung ist die Ausstellung zulässig für Ursprungserzeugnisse (Ursprungspräferenz) oder für Waren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden (Freiverkehrspräferenz).
Die Formblätter zu den einzelnen Präferenznachweisen erhalten Sie im Formularhandel oder bei den Industrie- und Handelskammern. Das Formblatt wird vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben (Original und Durchschrift).
Ihrem Antrag fügen Sie nun noch alle Unterlagen bei, die für den Nachweis der Ursprungseigenschaft erforderlich sind, wie beispielsweise Lieferantenerklärungen oder Kalkulationsunterlagen.
Die Zollstelle prüft Ihren Antrag. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Präferenznachweis ausgestellt und Ihnen Antragssteller das Original der Warenverkehrsbescheinigung ausgehändigt. Dieser Nachweis begleitet nun die Ware.
Fazit
Die Nutzung von Präferenzen kann ein großer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein. Die jeweilige Vergünstigung wird dabei grundsätzlich nur gewährt, wenn für die Ware ein schriftlicher Präferenznachweis vorgelegt werden kann. Der überwiegende Teil der Präferenzabkommen sieht hierfür formelle Präferenznachweise vor. Diese beantragen Sie durch Vorlage eines vollständig ausgefüllten Formblattes bei der Zollstelle.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zu förmlichen Präferenznachweisen. Sprechen Sie uns einfach an!