Per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen – kurz PFAS – werden in vielen unterschiedlichen Produkten verwendet wie beispielsweise Antihaftbeschichtungen, wasser- und schmutzabweisenden Textilien oder Feuerlöschschäumen. PFAS sind extrem langlebig und werden in der Umwelt nur schlecht abgebaut. Sie verschmutzen das Wasser, den Boden und auch die Luft und sind auf der ganzen Welt in unserer Umwelt nachweisbar. Über die Nahrungskette können diese Stoffe in den menschlichen Körper gelangen. PFAS stehen im Verdacht gesundheitsschädlich zu sein. So können sie unter anderem zur Schwächung des Immunsystems, Erhöhung des Cholesterinspiegels, Schädigung der Leber oder Erhöhung des Risikos für bestimmte Krebsarten beitragen.
Per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen werden daher als große Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit gesehen.
Nun wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung 2024/2462 vom 19. September 2024 veröffentlicht mit der eine Reihe von Verwendungsverboten von PFAS erlassen werden.
Wir haben Ihnen den Zeitplan für das In-Kraft-Treten der Verwendungsverbote zusammengefasst:
- Ab dem 10. April 2026: Die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen und -konzentraten für Ausbildungs- und Prüfzwecke sowie für öffentliche Feuerwehren ist verboten.
- Ab dem 10. Oktober 2026: Ein Verwendungsverbot von PFAS in Textilien, Leder, Pelzen und Häuten in Bekleidung und damit zusammenhängendem Zubehör für die breite Öffentlichkeit tritt in Kraft. Außerdem wird die Verwendung in Schuhen, Papier und Karton, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie in kosmetischen Mitteln und Gemischen, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, verboten.
- Ab dem 10. Oktober 2027: Ein Verwendungsverbot von PFAS in anderen Textilien, Leder, Pelzen und Häuten, die nicht für Bekleidung und Bekleidungszubehör bestimmt sind, für die breite Öffentlichkeit, ist verboten.
- Ab dem 10. Oktober 2029: Ein Verwendungsverbot von PFAS in Feuerlöschschäumen und -konzentraten für die Zivilluftfahrt, einschließlich ziviler Flughäfen, tritt in Kraft.
Hinweis:
Von den jeweiligen Verwendungsverboten gibt es in der Regel Ausnahmen, die wiederum eine Verwendung der Stoffe unter bestimmten Umständen zulassen. Diese sind in der Verordnung aufgelistet.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202402462
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu)