Zollkontrollen sind unerlässlich, wenn es um die Durchsetzung unionsrechtlicher Vorschriften im grenzüberschreitenden Warenverkehr geht. Möglicherweise hat auch eine Ihrer Sendungen im Rahmen der Zollabwicklung bereits einmal eine solche Kontrollanordnung erhalten oder wird sie künftig erhalten. Der Zoll kann sich hierbei unterschiedlicher Maßnahmen bedienen. Sie als Zollbeteiligter haben im Rahmen der Kontrolle sowohl Rechte als auch Pflichten zu erfüllen.
Warum kontrolliert der Zoll?
Der weltweite Handel unterliegt stetigen Veränderungen. Dabei wächst vor allem die Vielfalt der unterschiedlichen Waren schnell. Mit diesen wirtschaftlichen Veränderungen muss auch die Zollverwaltung eine Entwicklung vollziehen und sich an die neuen Umstände anpassen. Während der Schwerpunkt bei Zollkontrollen früher noch auf fiskalischen Aspekten lag, rücken heutzutage immer mehr Sicherheitsaspekte und auch schützenswerte Güter (z.B. die menschliche Gesundheit oder die Tier- und Pflanzenwelt) in den Fokus der Zollbehörden. Für die einzelnen Bereiche gibt es jeweils eigene Vorschriften für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Neben der Einnahme von Zöllen ist eine essentielle Aufgabe der Zollverwaltung die Überprüfung der Einhaltung eben dieser Vorschriften. Dazu sind Kontrollmaßnahmen unerlässlich.
Was ist eine Zollkontrolle?
Der Begriff der Zollkontrolle ist per Gesetz definiert. Es handelt sich hierbei um „spezifische Handlungen, die die Zollbehörden zur Gewährleistung der Einhaltung der zollrechtlichen und sonstigen Vorschriften über Eingang, Ausgang, Versand, Beförderung, Lagerung und Endverwendung von Waren, die zwischen dem Zollgebiet der Union und Ländern oder Gebieten außerhalb dieses Gebietes befördert werden, sowie über das Vorhandensein von Nichtunionswaren und Waren in der Endverwendung und deren Beförderung innerhalb des Zollgebietes der Union vornehmen.“
Welche unterschiedlichen Kontrollmaßnahmen gibt es?
Die Arten möglicher Maßnahmen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Zum einen kann der Zollbeamte eine Dokumentenprüfung durchführen. Diese dient vorrangig dazu, die Angaben in Ihrer Zollanmeldung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Häufig wird in diesem Bereich der angemeldete Zollwert der Ware oder auch die richtige Einreihung in den Elektronischen Zolltarif (EZT), also die Zolltarifnummer, geprüft. Aber auch die Echtheit und Gültigkeit vorgelegter Unterlagen (z.B. Präferenznachweise oder Einfuhrgenehmigungen) wird im Rahmen einer Dokumentenprüfung abgeklärt.
Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Zollbeschau anzuordnen. Diese dient der körperlichen Überprüfung Ihrer Ware. Es soll also ermittelt werden, ob die von Ihnen angemeldeten Daten – wie Mengen und/oder die Beschaffenheit – auch mit dem Ist-Zustand übereinstimmen. Man unterscheidet hier zwei Beschauarten: die Mengen- und die Beschaffenheitsbeschau. Bei einer Mengenbeschau wird – wie der Name es schon sagt – die Menge der Ware ermittelt. Sie kommt immer dann in Betracht, wenn der Zollbetrag nach einer Maßeinheit zu berechnen ist oder aber die Angabe der Warenmenge aufgrund einer Vorgabe aus dem Außenwirtschafts- oder dem Verbrauchsteuerrecht erforderlich ist.
Im Rahmen einer Beschaffenheitsbeschau sollen die von Ihnen angemeldeten Eigenschaften der Ware, die insbesondere für die Einreihung in den EZT notwendig sind, überprüft werden. Dies gilt beispielsweise für Waren, deren Zollbetrag mittels Wertzollsatz im EZT festgelegt wird.
Im Anschluss an die durchgeführten Kontrollmaßnahmen werden die Feststellungen in einem Zollbefund dokumentiert.
Hinweis:
Sollte es den Zollbehörden nicht möglich sein, die wesentlichen Warenmerkmale zu klären, besteht die Möglichkeit, Muster oder Proben der Ware für Untersuchungszwecke zu entnehmen. Diese werden bei den zuständigen Untersuchungsstellen der Zollverwaltung analysiert. Das Ergebnis wird im Folgenden auf Ihre Zollanmeldung angewendet.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Anmelder oder Vertreter?
Werden Beschaumaßnahmen angeordnet und durchgeführt, haben Sie als Anmelder oder Vertreter des Anmelders Rechte aber auch eine Reihe von besonderen Pflichten, die es zu erfüllen gilt. Dabei stellt Ihr Recht zur Teilnahme an der Zollbeschau das wohl wichtigste Recht dar.
Die wichtigsten Pflichten sind im Folgenden aufgelistet:
1. Duldungspflicht
Sie müssen die angeordnete Maßnahme der Zollverwaltung – sowohl die Beschau als auch eine eventuelle Probenentnahme – dulden.
2. Darlegungspflicht
Sie sind dafür verantwortlich, dass die Waren zum Ort der Zollbeschau befördert werden. Außerdem müssen Sie alle für die Beschau oder Probenentnahme erforderlichen Tätigkeiten selbst oder unter Ihrer Verantwortung und auf Ihre Kosten vornehmen.
3. Auskunfts- und Nachweispflicht
Auf Verlangen müssen Sie der Zollbehörde alle erforderlichen Unterlagen für die Durchführung einer angeordneten Kontrollmaßnahme zur Verfügung stellen.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es immer Konsequenzen nach sich zieht, wenn Sie diesen Pflichten nicht nachkommen. Diese treffen einerseits das Unternehmen, andererseits die verantwortlichen, natürlichen Personen.
Fazit
Die Zollbehörden haben die Möglichkeit, unterschiedliche Kontrollmaßnahmen durchzuführen, um sowohl Sicherheitsinteressen, als auch fiskalischen Aspekten Rechnung zu tragen. Dabei handelt es sich entweder um eine Dokumentenprüfung oder eine körperliche Beschau der Waren. Sie als Anmelder haben hierbei Rechte und Pflichten.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns immer gern an!