Die Zolltarifnummer ist im- und exportseitig der zentrale Bestandteil einer Zollanmeldung. Die jeweiligen zollrechtlichen Maßnahmen – wie Zollsätze oder handelspolitische Maßnahmen – sind untrennbar mit dieser 11- bzw. 8-stelligen Nummer verbunden. Grundlage der Zolltarifnummer ist das sogenannte Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird und eine weltweit einheitliche Einreihung der unterschiedlichen Waren ermöglicht. Es gibt die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer vor. Darauf aufbauend erweitert die EU die Zolltarifnummer durch die siebte und achte Stelle, was als Kombinierte Nomenklatur (KN) bezeichnet wird. Die neueste Version der KN wurde durch die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU am 31. Oktober 2024 veröffentlicht. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522 gilt ab dem 1. Januar 2025 und spiegelt die notwendigen Anpassungen durch veränderte Handelsvolumen und den stetigen technischen Fortschritt wider.
Die Verordnung können Sie im Amtsblatt der EU einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202402522
Die jeweiligen Änderungen sind mit Symbolen gekennzeichnet. Ein Stern (★) steht für neue Codenummern, ein Quadrat (■) kennzeichnet Codenummern des Vorjahres, jedoch mit anderem Inhalt.
Tipp:
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern und sonstigen Änderungen in der Nomenklatur. Die Dateien können Sie nach der Veröffentlichung im Bereich der Klassifikation herunterladen:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/_inhalt.html
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/homepage.html)