Die Weltzollorganisation (WZO) hat sich aufgrund der zunehmenden Globalisierung und auch einer veränderten internationalen Sicherheitslage veranlasst gesehen, ein fortschrittliches und vor allem effektives Risikomanagement in den Zollbehörden zu erarbeiten.Daher entwickelte sie das „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE). In der Europäischen Union (EU) wurden die daraus resultierenden sicherheitspolitischen Aspekte im geltenden Unionszollkodex und seinen Verordnungen umgesetzt. Dabei stellt die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator) ein essentielles Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.
Was steckt hinter der Bewilligung als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)?
Unternehmen, die im Zollgebiet der Union ansässig und in das Zollgeschehen involviert sind, können seit dem 01. Januar 2008 den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Das Ziel dieser formellen Bewilligung ist ganz klar die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) und zwar vom Hersteller einer bestimmten Ware bis hin zum Endverbraucher.
Gibt es unterschiedliche Bewilligungen für einen Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten?
Der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter kann als AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC) oder als AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS) erteilt werden. Daneben ist eine kombinierte Bewilligung als AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS) möglich.
Der bewilligte Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist dann in allen Mitgliedstaaten der EU gültig und zeitlich auch nicht befristet.
Welche Vorteile bietet der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter?
- Laut Zollverwaltung werden bei Inhabern einer AEO-Bewilligung seltener Zollkontrollen – wie Dokumentenprüfungen oder körperliche Beschauen der Waren – angeordnet. Wenn weitergehende Kontrollmaßnahmen aufgrund der Risikoanalyse erforderlich sein sollten, werden diese vorrangig durchgeführt.
- Weiterhin wird der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus anerkannt. Dazu muss die EU jedoch Abkommen mit einzelnen Ländern abschließen. Bisher waren die Verhandlungen mit der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China erfolgreich und haben zu einer Unterzeichnung eines Abkommens geführt. Weitere Verhandlungen, beispielsweise mit Kanada, laufen aktuell.
- Ein weiterer Vorteil für Inhaber des Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter: Sie erhalten schneller weitere zollrechtliche Vereinfachungen. Teilweise ist der Status des AEOC sogar Voraussetzung für die Bewilligung von Vereinfachungen (z.B. bei der zentralen Zollabwicklung).
- Außerdem werden im Rahmen des Bewilligungsprozesses häufig Prozessoptimierungen vorgenommen und interne Kontrollmechanismen etabliert. Dadurch kommt es zu indirekten Vorteilen, wie weniger Diebstähle oder auch weniger Verspätungen im Versand.
- Abschließend ist als Vorteil zu nennen, dass der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der Wirtschaft als Gütesiegel angesehen wird. So können Sie ggf. Wettbewerbsvorteile erzielen.
Wie werden Sie Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)?
Auch der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten stellt eine förmliche Bewilligung Ihres zuständigen Hauptzollamtes dar. Der Antrag ist grundsätzlich elektronisch über das Zoll-Portal zustellen. Daneben ist der Fragebogen „zollrechtliche Bewilligungen“ und ggf. weitere Unterlagen wie eine Sicherheitserklärung ebenfalls elektronisch einzureichen.
Tipp:
Beachten Sie hierbei bitte, dass für die Bewilligungserteilung gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss der Antragsteller beispielsweise ein zufriedenstellendes Buchführungssystem aufweisen und muss die praktische oder berufliche Befähigung der mit den Zollprozessen betrauten Mitarbeiter nachweisen können.
Fazit
Der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO bietet viele Vorteile und ist teilweise sogar schon Voraussetzung bei der Beantragung zollrechtlicher Vereinfachungen.
Wenn Sie diesen Status für Ihr Unternehmen nutzen möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie auch bei dem Bewilligungsverfahren.