Auf den ersten Blick fällt der deutlich gewachsene Umfang der Incoterms®2020-Publikation auf. Ursache ist zum einen eine knapp 20-seitige „Einführung“ mit erläuternden Kommentaren, die die ICC-Kommission für Handelsrecht und Handelspraxis neu aufgenommen hat, um einen leichteren Zugang zu den Incoterms zu ermöglichen. Wirklich hilfreich – und erstmals in eine Incoterms-Publikation aufgenommen – ist die die Textsammlung abschließende horizontale Darstellung der Incoterms®-Regeln aller elf Incoterms-Klauseln, die „auf einen Blick“ einen unmittelbaren Vergleich aller elf Klauseln ermöglicht und damit die Auswahl für die konkrete Anwendung des Einzelfalles erheblich erleichtert.
Neuer Aufbau der Klauseln
Die Incoterms®2020 erhalten bei jeder einzelnen Klausel einen einführenden Text vorangestellt („Erläuternde Kommentare für Nutzer“ genannt) und sind im Folgenden dann jeweils nach demselben Muster aufgebaut. Die interne Reihenfolge der Regeln A 1 bis A 10 und B 1 bis B 10 aller Incoterms-Klauseln wurde verändert und beginnt mit der grundlegenden Verpflichtung der Parteien in A / B 1, denen die Regelungen zur Lieferung / Übernahme der Ware und zum Gefahrübergang in A / B 2 und A / B 3 folgen. Transport und Versicherung bilden einen eigenen Themenblock in A / B 4 und 5, gefolgt vom Liefer-/Transportdokument in A / B 6 und vollkommen neu gefassten Regeln zur Einfuhr-/Ausfuhrabfertigung in A / B 7. Die Kostenverteilung zwischen den Parteien, die in früheren Incoterms®-Versionen auf mehrere Regeln verteilt waren, sind nun in A / B 9 zusammengefasst, was den Nutzern eine kompakte und durchgehende Kostenaufstellung ermöglicht.
Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware sowie die Pflicht, die durch die Ware bedingten Kosten (z. B. Transport, Versicherung, Zölle) zu tragen, geht vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat. Da der Käufer keine Gelegenheit haben soll, diesen Übergang zu verzögern, können Kosten und Gefahrübergang auch vor der Lieferung liegen, wenn der Käufer nicht wie vereinbart abnimmt oder wenn er es versäumt, Anweisungen zu geben, die der Verkäufer zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtung benötigt.