Die Europäische Union hat die Möglichkeit einen Antidumpingzoll auf Einfuhrwaren zu erheben, deren Preis gedumpt und damit deutlich niedriger, als der Preis vergleichbarer Waren ist. Dies setzt jedoch die Einleitung eines genau geregelten Untersuchungsverfahrens durch die Europäische Kommission voraus, damit die Maßnahmen am Ende beschlossen werden können.
Kürzlich wurden neue Untersuchungsverfahren eingeleitet:
- Einleitung einer Untersuchung wegen der mutmaßlichen Umgehung von Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien durch aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandte Einfuhren (DVO (EU) 2023/1631, DVO (EU) 2023/1632)
- Einleitung einer Untersuchung wegen der mutmaßlichen Umgehung von Ausgleichsmaßnahmen betreffend der Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien durch aus der Volksrepublik China und aus dem Vereinigten Königreich versandte Einfuhren (DVO (EU) 2023/1637)
Quelle: Amtsblatt der EU-Kommission (www.eur-lex.europa.eu)