Die Zollverwaltung hat das Merkblatt für Zollanmeldungen, summarische Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen in der Ausgabe für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dieses ersetzt die alte Ausgabe aus dem vergangenen Jahr.
Hier die wichtigsten Änderungen und Hinweise im Überblick:
- Die Abschnitte I und II des Titels II (Ausfuhr, Versand) wurden bereits in der Ausgabe 2021 und der Abschnitt III (Einfuhr) in der Ausgabe 2023 unter Berücksichtigung der Datenanforderungen des Anhangs B UZK-DA neugefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anforderungen der Anhänge B UZK-DA/UZK-IA in einem fortlaufenden Prozess evaluiert werden.
- Im Titel II Abschnitt II (Förmlichkeiten beim Versand) wurde ein Kapitel zu den Datenanforderungen bei einer Versandanmeldung mittels elektronischem Beförderungsdokument im Luftverkehr eingefügt.
- Im Titel IV (Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen, Wiederausfuhrmitteilungen) wurden die Datenanforderungen der summarischen Ausgangsanmeldung und der Wiederausfuhrmitteilung nach Einführung des IT-Verfahrens WKS aufgenommen. Außerdem wurde die Umsetzung von ICS2 Release 3 berücksichtigt.
Das Merkblatt können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung herunterladen:
Quelle: Generalzolldirektion (https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html)